Laden Sie den aktuellen Mietspiegel für den Altkreis Siegen kostenlos herunter oder benutzen Sie unser Berechnungstool zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Kreuztal, Wilnsdorf, Netphen, Freudenberg, Neunkirchen, Hilchenbach oder Burbach.

Mietspiegel Altkreis Siegen 2023

Mietspiegel Altkreis Siegen 2023
A. Vorbemerkungen

Der vorliegende Mietspiegel für den Altkreis Siegen (ohne Wittgenstein) wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V. und den örtlichen Haus- und Grundeigentümervereinen erstellt und zum 01.01.2023 herausgegeben.

Er ersetzt den bisherigen "Mietspiegel für den Altkreis Siegen" vom 01.04.2019.

Der Mietspiegel kann zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen und im Mieterhöhungsverfahren bei frei finanzierten Alt- und Neubauwohnungen herangezogen werden. Er versteht sich nicht als Mietpreisfestsetzung, sondern soll Mietern und Vermietern eine Orientierung bei der Vereinbarung einer angemessenen Miete geben.

Der Mietspiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum ohne Preisbindung und nicht für mit öffentlichen Fördermitteln errichtete Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus.

Bei den aufgeführten Mietsätzen handelt es sich um Netto-Kaltmieten (ohne Betriebskosten und ohne Heiz- und Warmwasserkosten). Angegeben wird der Mietwert in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Unberücksichtigt bleiben hier voll möblierte Wohnungen und den Wohnungen eventuell zugeordnete Garagen und Stellplätze, für die gegebenenfalls eine gesonderte Miete zu vereinbaren ist.

Die Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche ist die derzeit geltende "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche" (Wohnflächenverordnung - WoFlV) vom 25.11.2003.

Der Mietspiegel wurde folgend den Anforderungen des § 558c BGB erstellt. Es handelt sich nicht um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB.

B. Anwendung des Mietspiegels

In der Mietpreistabelle werden Mietpreisspannen für die Wohnqualität und die Baujahrgruppe angegeben. Der hieraus ermittelte Mietwert bedarf dann noch Korrekturen bezüglich der Wohnungsgröße und der Lage innerhalb der Stadt / Gemeinde, die in zwei weiteren Tabellen aufgeführt sind.

Die Ermittlung des Mietwertes einer Wohnung erfolgt in sechs Schritten:

  1. Bestimmung der Wohnqualität nach einem Punktesystem
  2. Einordnung in die Baujahrgruppe unter Berücksichtigung von durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen
  3. Ermittlung einer Mietpreisspanne basierend auf der Baujahrgruppe und der Wohnqualität
  4. Berechnung der Vergleichsmiete anhand der Mietpreisspanne und der Wohnqualitäts-Punkte
  5. Korrektur der Vergleichsmiete nach der Wohnungsgröße
  6. Berücksichtigung der Ortslage innerhalb des Altkreises Siegen
1. Wohnqualität

Die Wohnqualität einer Wohnung ergibt sich aus:

  • den Lagemerkmalen des Grundstücks
  • den Merkmalen des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet
  • der Ausstattung der Wohnung

In den folgenden Tabellen wird die Wohnqualität für die verschiedenen Kriterien nach einem Punktesystem (positiv, negativ oder neutral) ermittelt. Mit der sich ergebenden Punktzahl wird dann die Wohnqualität in die Kategorien einfach, mittel, gut oder gehoben eingeordnet.

Sollte die Wohnung über besondere Ausstattungsmerkmale (positiver wie negativer Art) verfügen, die nicht in den Tabellen erfasst sind, können diese mit einer angemessenen Punktzahl zusätzlich berücksichtigt werden. Zum Beispiel: alternative Energiequellen wie Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen (+2); schlechte Belichtung der Räume (-2) u.a.