Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellt sich häufig ein Teil der angesetzten Kosten als Instandhaltungskosten heraus, die nicht umgelegt werden dürfen.

  • Unsanierte Gebäude verursachen hohe Energiekosten und hohen Treibhausgasausstoß

  • Mehr Gebäude müssen energetisch modernisiert werden und Mieter dürfen durch die Kosten nicht einseitig belastet werden

  • Die Bundesregierung muss jetzt für gerechte Kostenverteilung zwischen Mietern, Vermietern und Staat sorgen

Der Gebäudebereich hinkt beim Klimaschutz hinterher. Ohne sofortige Kurskorrektur kann die Klimaschutz-Lücke bis 2030 und darüber hinaus nicht geschlossen werden. Zeitgleich verschärft sich die Krise auf dem Wohnungsmarkt. Die Mieten steigen flächendeckend rasant an, die Wohnkostenbelastung vieler Mieterhaushalte hat besorgniserregende Ausmaße angenommen. Besonders hohe Energiekosten und klimaschädliche Treibhausgase entstehen in schlecht gedämmten Gebäuden. Energetische Modernisierungen schaffen hier Abhilfe. Doch die Sanierungsrate ist auf einem Rekordtief und Modernisierungen führen durch die von Mietern zu zahlende Modernisierungsumlage zu steigender Warmmiete, obwohl die Heizkosten sinken. Es fehlt bislang an einem schlüssigen Konzept für sozialverträgliche, also warmmietenneutrale und energetisch effektive Sanierungen.

Abschaffung Modernisierungsumlage ist zwingend

„Bezahlbares Wohnen und Klimaschutz müssen gemeinsam adressiert werden. Die entscheidende Frage wird daher sein, wie den sozialen Aspekten Rechnung getragen wird, vor allem für die im Koalitionsbeschluss ausdrücklich erwähnten Mieterinnen und Mieter“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, den gestrigen Koalitionsbeschluss der Bundesregierung.

Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde beschlossen, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet und soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Die Ampelkoalitionäre beschlossen gestern unter anderem, darauf zu achten, dass unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich vermieden werden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen wird, auch für Mieterinnen und Mieter. Die genaue Ausgestaltung blieb dabei jedoch offen.

Verpasste Chance - enttäuschende Entscheidung für Mieterinnen und Mieter

„Ein herber Rückschlag für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in München Schwabing, die nun enorme Mieterhöhungen und letztlich die Verdrängung aus ihrem Zuhause befürchten müssen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Immobilien GmbH die Miete nach Modernisierung ohne die seit 2019 geltende Kappungsgrenze erhöhen darf.

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